Die Aufgaben und die Organisation der Jugendhilfe werden im
Kinder- und Jugenhilfegesetz (KJHG)
im 8. Buch des Sozialgesetzbuches (SGB) auf Bundesebene geregelt. Man muss
beileibe kein Jurist sein, um Jugendarbeit zu machen, aber wer die Gesetze
kennt, kann meistens besser argumentieren.
Also empfiehlt es sich auch, das
Landesgesetz zur Ausführung des
KJHG (AGKJHG)
zu lesen, weil hier einige landesspezifische Regelungen für
NRW getroffen werden.
Im KJHG und im AGKJHG wird sehr viel geregelt, was nicht
unmittelbar den Bereich der Jugendarbeit betrifft. Sehr viel spezifischer ist
da schon das
Landesgesetz zur Förderung der
Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (Jugendförderungsgesetz)
Zuviel der Texte und Gesetze? Jugendarbeit lebt zum großen
Teil von öffentlichen Geldern, und wie und wohin die fließen, ist da geregelt -
nicht schlecht, wenn man sich damit auskennt.
Und zu guter Letzt ein Gesetz von besonderer Bedeutung für
alle ehrenamtlichen Mitarbeiter der Jugendarbeit: Das Gesetz zur Anerkennung
und Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit, das Sonderurlaub und
Erstattung von Verdienstausfall gewährt.
Gesetz zur Stärkung des
Ehrenamtes in der Jugendarbeit