Jugendpflege, Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Jugendförderung, Jugendhilfe - eine Begriffsvielfalt, in die wir ein wenig Ordnung bringen wollen:
Die Jugendhilfe, eigentlich Kinder- und
Jugendhilfe umfasst alle Leistungen und Aufgaben freier und öffentlicher Träger
zugunsten junger Menschen und deren Familien. Was im Detail zu diesen
Aufgaben und Leistungen zählt ist im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)
in § 2 nachzulesen.
KJHG, genau definiert in § 2
Wem das noch nicht genau genug ist, der sollte einen Blick in
das Landesgesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AGKJHG)
NRW werfen. In dem Ausführungsgesetz werden die spezifischen
Inhalte der Jugendhilfe genau definiert und speziell für die Arbeit in
NRW ausgelegt.
Damit im großen Feld der Jugendhilfe die Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit nicht zu kurz kommen, gibt es für diese Bereiche in NRW das Landesgesetz zur Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, kurz Jugendförderungsgesetz.
Jugendförderungsgesetz